CAB SCREEN KG

Gelöscht
FirmenwortlautCAB SCREEN KG
FirmenbuchnummerFN 347781v
Zuständiges GerichtLandesgericht Hall in Tirol
Eingetragen seit26.06.2010

Häufige Fragen zur CAB SCREEN KG

Ist die CAB SCREEN KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die CAB SCREEN KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 26.06.2010 unter FN 347781v am Landesgericht Hall in Tirol.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die CAB SCREEN KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

02.12.2014 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: CAB SCREEN KG

Gericht: Landesgericht Hall in Tirol

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.11.2014 · GZ 818 068 Fr 904/14 i

26.06.2010 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 22.06.2010 · GZ 818 061 Fr 765/10 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur CAB SCREEN KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 26.06.2010 sind für die CAB SCREEN KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen