SH-BODENLEGER KG

Gelöscht
FirmenwortlautSH-BODENLEGER KG
FirmenbuchnummerFN 341028m
Zuständiges GerichtLandesgericht Wels
Eingetragen seit06.02.2010

Häufige Fragen zur SH-BODENLEGER KG

Ist die SH-BODENLEGER KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die SH-BODENLEGER KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 06.02.2010 unter FN 341028m am Landesgericht Wels.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die SH-BODENLEGER KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

08.05.2012 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: SH-BODENLEGER KG

Gericht: Landesgericht Wels

Antrag auf Löschung eingelangt am 23.04.2012 · GZ 519 027 Fr 847/12 b

06.02.2010 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 29.01.2010 · GZ 519 027 Fr 301/10 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur SH-BODENLEGER KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 06.02.2010 sind für die SH-BODENLEGER KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen