SISTERS GASTRO OG

Gelöscht
FirmenwortlautSISTERS GASTRO OG
FirmenbuchnummerFN 338387d
Zuständiges GerichtLandesgericht Hörsching
Eingetragen seit22.12.2009

Häufige Fragen zur SISTERS GASTRO OG

Ist die SISTERS GASTRO OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die SISTERS GASTRO OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 22.12.2009 unter FN 338387d am Landesgericht Hörsching.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die SISTERS GASTRO OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

11.02.2015 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: SISTERS GASTRO OG

Gericht: Landesgericht Hörsching

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 458 032 Fr 478/15 v

22.12.2009 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 18.12.2009 · GZ 458 032 Fr 8218/09 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur SISTERS GASTRO OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 22.12.2009 sind für die SISTERS GASTRO OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen