HORN Renate e.U.

Gelöscht
FirmenwortlautHORN Renate e.U.
FirmenbuchnummerFN 335759p
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit11.11.2009

Häufige Fragen zur HORN Renate e.U.

Ist die HORN Renate e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die HORN Renate e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 11.11.2009 unter FN 335759p am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die HORN Renate e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

26.01.2021 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: HORN Renate e.U.

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 22.01.2021 · GZ 458 013 Fr 344/21 i

11.11.2009 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.11.2009 · GZ 458 013 Fr 6401/09 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur HORN Renate e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 11.11.2009 sind für die HORN Renate e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen