NHZ e.U.

Gelöscht
FirmenwortlautNHZ e.U.
FirmenbuchnummerFN 325902v
Zuständiges GerichtLandesgericht St. Georgen bei Grieskirchen
Eingetragen seit15.04.2009

Häufige Fragen zur NHZ e.U.

Ist die NHZ e.U. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die NHZ e.U. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.04.2009 unter FN 325902v am Landesgericht St. Georgen bei Grieskirchen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die NHZ e.U. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

05.02.2025 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: NHZ e.U.

Gericht: Landesgericht St. Georgen bei Grieskirchen

Antrag auf Löschung eingelangt am 21.01.2025 · GZ 519 035 Fr 115/25 z

15.04.2009 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 09.04.2009 · GZ 519 035 Fr 524/09 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur NHZ e.U. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.04.2009 sind für die NHZ e.U. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen