Manniladen OG

Gelöscht
FirmenwortlautManniladen OG
FirmenbuchnummerFN 316010x
Zuständiges GerichtLandesgericht Hart bei Graz
Eingetragen seit13.09.2008

Häufige Fragen zur Manniladen OG

Ist die Manniladen OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Manniladen OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 13.09.2008 unter FN 316010x am Landesgericht Hart bei Graz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Manniladen OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

19.03.2016 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Manniladen OG

Gericht: Landesgericht Hart bei Graz

Antrag auf Löschung eingelangt am 15.03.2016 · GZ 638 051 Fr 828/16 k

13.09.2008 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 09.09.2008 · GZ 638 051 Fr 3021/08 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Manniladen OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 13.09.2008 sind für die Manniladen OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen