Heinrich Nobis

Gelöscht
FirmenwortlautHeinrich Nobis
FirmenbuchnummerFN 314061f
Zuständiges GerichtLandesgericht St. Gilgen
Eingetragen seit30.07.2008

Häufige Fragen zur Heinrich Nobis

Ist die Heinrich Nobis von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Heinrich Nobis ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 30.07.2008 unter FN 314061f am Landesgericht St. Gilgen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Heinrich Nobis sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

29.01.2010 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Heinrich Nobis

Gericht: Landesgericht St. Gilgen

Antrag auf Löschung eingelangt am 26.01.2010 · GZ 569 024 Fr 860/10 d

30.07.2008 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 24.07.2008 · GZ 569 024 Fr 5024/08 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Heinrich Nobis keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 30.07.2008 sind für die Heinrich Nobis 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen