UNGAST CATERING KG

Gelöscht
FirmenwortlautUNGAST CATERING KG
FirmenbuchnummerFN 310381v
Zuständiges GerichtHandelsgericht Wien
Eingetragen seit10.05.2008

Häufige Fragen zur UNGAST CATERING KG

Ist die UNGAST CATERING KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die UNGAST CATERING KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 10.05.2008 unter FN 310381v am Handelsgericht Wien.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die UNGAST CATERING KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

09.01.2013 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: UNGAST CATERING KG

Gericht: Handelsgericht Wien

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 007 075 Fr 22606/12 y

10.05.2008 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.05.2008 · GZ 007 075 Fr 4765/08 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur UNGAST CATERING KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 10.05.2008 sind für die UNGAST CATERING KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen