Fatma Tekin KEG

Gelöscht
FirmenwortlautFatma Tekin KEG
FirmenbuchnummerFN 300219z
Zuständiges GerichtLandesgericht Neusiedl am See
Eingetragen seit08.11.2007

Häufige Fragen zur Fatma Tekin KEG

Ist die Fatma Tekin KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Fatma Tekin KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 08.11.2007 unter FN 300219z am Landesgericht Neusiedl am See.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Fatma Tekin KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

09.04.2010 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Fatma Tekin KEG

Gericht: Landesgericht Neusiedl am See

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 309 043 Fr 691/10 f

08.11.2007 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.10.2007 · GZ 309 019 Fr 3901/07 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 17.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Fatma Tekin KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 08.11.2007 sind für die Fatma Tekin KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 17.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 17.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen