Gaisböck KG

Gelöscht
FirmenwortlautGaisböck KG
FirmenbuchnummerFN 293082d
Zuständiges GerichtLandesgericht Zell am Pettenfirst
Eingetragen seit11.05.2007

Häufige Fragen zur Gaisböck KG

Ist die Gaisböck KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Gaisböck KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 11.05.2007 unter FN 293082d am Landesgericht Zell am Pettenfirst.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Gaisböck KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

20.02.2014 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Gaisböck KG

Gericht: Landesgericht Zell am Pettenfirst

Antrag auf Löschung eingelangt am 18.02.2014 · GZ 519 029 Fr 408/14 p

11.05.2007 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 07.05.2007 · GZ 519 029 Fr 2700/07 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Gaisböck KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 11.05.2007 sind für die Gaisböck KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen