Peter Grohr KEG

Gelöscht
FirmenwortlautPeter Grohr KEG
FirmenbuchnummerFN 282723w
Zuständiges GerichtLandesgericht Villach
Eingetragen seit15.09.2006

Häufige Fragen zur Peter Grohr KEG

Ist die Peter Grohr KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Peter Grohr KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.09.2006 unter FN 282723w am Landesgericht Villach.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Peter Grohr KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

01.04.2010 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Peter Grohr KEG

Gericht: Landesgericht Villach

Antrag auf Löschung eingelangt am 14.01.2010 · GZ 729 005 Fr 437/10 m

15.09.2006 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.09.2006 · GZ 729 005 Fr 7920/06 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Peter Grohr KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.09.2006 sind für die Peter Grohr KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen