CENGIZ SEN KEG

Gelöscht
FirmenwortlautCENGIZ SEN KEG
FirmenbuchnummerFN 282398t
Zuständiges GerichtLandesgericht Bad Vöslau
Eingetragen seit02.09.2006

Häufige Fragen zur CENGIZ SEN KEG

Ist die CENGIZ SEN KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die CENGIZ SEN KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 02.09.2006 unter FN 282398t am Landesgericht Bad Vöslau.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die CENGIZ SEN KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

29.01.2009 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: CENGIZ SEN KEG

Gericht: Landesgericht Bad Vöslau

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.01.2009 · GZ 239 001 Fr 711/09 k

02.09.2006 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 28.08.2006 · GZ 239 001 Fr 4048/06 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur CENGIZ SEN KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 02.09.2006 sind für die CENGIZ SEN KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen