Alfred Gollhammer

Gelöscht
FirmenwortlautAlfred Gollhammer
FirmenbuchnummerFN 28229p
Zuständiges GerichtLandesgericht Salzburg
Eingetragen seit19.08.1992

Häufige Fragen zur Alfred Gollhammer

Ist die Alfred Gollhammer von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Alfred Gollhammer ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.08.1992 unter FN 28229p am Landesgericht Salzburg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Alfred Gollhammer sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

29.05.1999 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Alfred Gollhammer

Gericht: Landesgericht Salzburg

Antrag auf Löschung eingelangt am 26.05.1999 · GZ 569 024 Fr 5797/99 z

19.08.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 569 904 Fr 902/92 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Alfred Gollhammer keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.08.1992 sind für die Alfred Gollhammer 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen