Özdemir KEG

Gelöscht
FirmenwortlautÖzdemir KEG
FirmenbuchnummerFN 275317d
Zuständiges GerichtLandesgericht St. Johann in Tirol
Eingetragen seit28.02.2006

Häufige Fragen zur Özdemir KEG

Ist die Özdemir KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Özdemir KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 28.02.2006 unter FN 275317d am Landesgericht St. Johann in Tirol.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Özdemir KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

21.03.2013 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Özdemir KEG

Gericht: Landesgericht St. Johann in Tirol

Antrag auf Löschung eingelangt am 25.02.2013 · GZ 818 062 Fr 482/13 k

28.02.2006 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 17.02.2006 · GZ 818 064 Fr 439/06 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Özdemir KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 28.02.2006 sind für die Özdemir KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen