Platzer & Lex OEG

Gelöscht
FirmenwortlautPlatzer & Lex OEG
FirmenbuchnummerFN 274920w
Zuständiges GerichtLandesgericht Gleisdorf
Eingetragen seit17.03.2006

Häufige Fragen zur Platzer & Lex OEG

Ist die Platzer & Lex OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Platzer & Lex OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 17.03.2006 unter FN 274920w am Landesgericht Gleisdorf.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Platzer & Lex OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

07.08.2007 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Platzer & Lex OEG

Gericht: Landesgericht Gleisdorf

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 638 052 Fr 2337/07 h

17.03.2006 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.02.2006 · GZ 638 047 Fr 1346/06 f

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Platzer & Lex OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 17.03.2006 sind für die Platzer & Lex OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen