MOTAEV Isachar KEG

Gelöscht
FirmenwortlautMOTAEV Isachar KEG
FirmenbuchnummerFN 269130f
Zuständiges GerichtHandelsgericht Wien
Eingetragen seit20.10.2005

Häufige Fragen zur MOTAEV Isachar KEG

Ist die MOTAEV Isachar KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die MOTAEV Isachar KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 20.10.2005 unter FN 269130f am Handelsgericht Wien.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die MOTAEV Isachar KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

17.09.2013 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: MOTAEV Isachar KEG

Gericht: Handelsgericht Wien

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 007 073 Fr 12785/13 z

20.10.2005 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 12.10.2005 · GZ 007 075 Fr 11722/05 f

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur MOTAEV Isachar KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 20.10.2005 sind für die MOTAEV Isachar KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen