ÖZBEK KEG

Gelöscht
FirmenwortlautÖZBEK KEG
FirmenbuchnummerFN 264844b
Zuständiges GerichtLandesgericht Klagenfurt am Wörthersee
Eingetragen seit20.07.2005

Häufige Fragen zur ÖZBEK KEG

Ist die ÖZBEK KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die ÖZBEK KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 20.07.2005 unter FN 264844b am Landesgericht Klagenfurt am Wörthersee.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die ÖZBEK KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

12.12.2006 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: ÖZBEK KEG

Gericht: Landesgericht Klagenfurt am Wörthersee

Antrag auf Löschung eingelangt am 05.12.2006 · GZ 729 005 Fr 11138/06 p

20.07.2005 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 12.07.2005 · GZ 729 005 Fr 6535/05 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur ÖZBEK KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 20.07.2005 sind für die ÖZBEK KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen