Josef Brandlmayr

Gelöscht
FirmenwortlautJosef Brandlmayr
FirmenbuchnummerFN 26422g
Zuständiges GerichtLandesgericht Zell am Moos
Eingetragen seit28.07.1992

Häufige Fragen zur Josef Brandlmayr

Ist die Josef Brandlmayr von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Josef Brandlmayr ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 28.07.1992 unter FN 26422g am Landesgericht Zell am Moos.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Josef Brandlmayr sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

10.02.2001 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Josef Brandlmayr

Gericht: Landesgericht Zell am Moos

Antrag auf Löschung eingelangt am 30.01.2001 · GZ 519 029 Fr 407/01 y

28.07.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 519 907 Fr 361/92 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Josef Brandlmayr keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 28.07.1992 sind für die Josef Brandlmayr 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen