A. EL NAGGAR KEG

Gelöscht
FirmenwortlautA. EL NAGGAR KEG
FirmenbuchnummerFN 263180f
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit09.06.2005

Häufige Fragen zur A. EL NAGGAR KEG

Ist die A. EL NAGGAR KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die A. EL NAGGAR KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.06.2005 unter FN 263180f am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die A. EL NAGGAR KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

19.01.2008 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: A. EL NAGGAR KEG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.01.2008 · GZ 458 032 Fr 222/08 f

09.06.2005 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 01.06.2005 · GZ 458 013 Fr 3020/05 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur A. EL NAGGAR KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.06.2005 sind für die A. EL NAGGAR KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen