Gerhard Reinlein

Gelöscht
FirmenwortlautGerhard Reinlein
FirmenbuchnummerFN 26089t
Zuständiges GerichtLandesgericht Stadl-Paura
Eingetragen seit23.07.1992

Häufige Fragen zur Gerhard Reinlein

Ist die Gerhard Reinlein von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Gerhard Reinlein ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 23.07.1992 unter FN 26089t am Landesgericht Stadl-Paura.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Gerhard Reinlein sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

10.09.1997 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Gerhard Reinlein

Gericht: Landesgericht Stadl-Paura

Antrag auf Löschung eingelangt am 13.08.1997 · GZ 519 027 Fr 3860/97 h

23.07.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 519 905 Fr 209/92 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Gerhard Reinlein keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 23.07.1992 sind für die Gerhard Reinlein 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen