Helga KOGLER OEG

Gelöscht
FirmenwortlautHelga KOGLER OEG
FirmenbuchnummerFN 25m
Zuständiges GerichtLandesgericht Moosburg
Eingetragen seit19.07.1991

Häufige Fragen zur Helga KOGLER OEG

Ist die Helga KOGLER OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Helga KOGLER OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.07.1991 unter FN 25m am Landesgericht Moosburg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Helga KOGLER OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.01.1992 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Helga KOGLER OEG

Gericht: Landesgericht Moosburg

Antrag auf Löschung eingelangt am 08.01.1992 · GZ 729 005 Fr 5/92 a

19.07.1991 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 16.07.1991 · GZ 729 005 Fr 1/91 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Helga KOGLER OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.07.1991 sind für die Helga KOGLER OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen