Haslinger KEG

Gelöscht
FirmenwortlautHaslinger KEG
FirmenbuchnummerFN 255934z
Zuständiges GerichtLandesgericht Wilhelmsburg
Eingetragen seit03.12.2004

Häufige Fragen zur Haslinger KEG

Ist die Haslinger KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Haslinger KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 03.12.2004 unter FN 255934z am Landesgericht Wilhelmsburg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Haslinger KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

15.01.2009 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Haslinger KEG

Gericht: Landesgericht Wilhelmsburg

Antrag auf Löschung eingelangt am 22.12.2008 · GZ 199 028 Fr 4222/08 x

03.12.2004 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 01.12.2004 · GZ 199 028 Fr 3685/04 x

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Haslinger KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 03.12.2004 sind für die Haslinger KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen