Knöbl-Jandl OEG

Gelöscht
FirmenwortlautKnöbl-Jandl OEG
FirmenbuchnummerFN 249220a
Zuständiges GerichtLandesgericht Passail
Eingetragen seit24.06.2004

Häufige Fragen zur Knöbl-Jandl OEG

Ist die Knöbl-Jandl OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Knöbl-Jandl OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 24.06.2004 unter FN 249220a am Landesgericht Passail.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Knöbl-Jandl OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.01.2008 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Knöbl-Jandl OEG

Gericht: Landesgericht Passail

Antrag auf Löschung eingelangt am 18.01.2008 · GZ 638 052 Fr 421/08 z

24.06.2004 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.06.2004 · GZ 638 027 Fr 8053/04 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Knöbl-Jandl OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 24.06.2004 sind für die Knöbl-Jandl OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen