FATIH KILIC KEG

Gelöscht
FirmenwortlautFATIH KILIC KEG
FirmenbuchnummerFN 245903y
Zuständiges GerichtLandesgericht Himberg
Eingetragen seit11.03.2004

Häufige Fragen zur FATIH KILIC KEG

Ist die FATIH KILIC KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die FATIH KILIC KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 11.03.2004 unter FN 245903y am Landesgericht Himberg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die FATIH KILIC KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

14.03.2009 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: FATIH KILIC KEG

Gericht: Landesgericht Himberg

Antrag auf Löschung eingelangt am 12.03.2009 · GZ 119 028 Fr 1530/09 k

11.03.2004 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 10.03.2004 · GZ 119 028 Fr 855/04 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur FATIH KILIC KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 11.03.2004 sind für die FATIH KILIC KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen