GolfRath GmbH

Gelöscht
FirmenwortlautGolfRath GmbH
FirmenbuchnummerFN 244201w
Zuständiges GerichtLandesgericht Velden am Wörther See
Eingetragen seit03.02.2004

Häufige Fragen zur GolfRath GmbH

Ist die GolfRath GmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die GolfRath GmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 03.02.2004 unter FN 244201w am Landesgericht Velden am Wörther See.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die GolfRath GmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

30.11.2006 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: GolfRath GmbH

Gericht: Landesgericht Velden am Wörther See

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 729 005 Fr 10743/06 h

03.02.2004 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 22.01.2004 · GZ 729 005 Fr 399/04 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur GolfRath GmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 03.02.2004 sind für die GolfRath GmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen