Martin Geisler

Gelöscht
FirmenwortlautMartin Geisler
FirmenbuchnummerFN 239191b
Zuständiges GerichtLandesgericht Finkenberg
Eingetragen seit17.09.2003

Häufige Fragen zur Martin Geisler

Ist die Martin Geisler von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Martin Geisler ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 17.09.2003 unter FN 239191b am Landesgericht Finkenberg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Martin Geisler sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

03.04.2008 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Martin Geisler

Gericht: Landesgericht Finkenberg

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.03.2008 · GZ 818 062 Fr 638/08 x

17.09.2003 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 11.09.2003 · GZ 818 061 Fr 2769/03 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Martin Geisler keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 17.09.2003 sind für die Martin Geisler 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen