Herbert Rainalter

Gelöscht
FirmenwortlautHerbert Rainalter
FirmenbuchnummerFN 23795v
Zuständiges GerichtLandesgericht Kufstein
Eingetragen seit26.06.1992

Häufige Fragen zur Herbert Rainalter

Ist die Herbert Rainalter von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Herbert Rainalter ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 26.06.1992 unter FN 23795v am Landesgericht Kufstein.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Herbert Rainalter sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

28.10.2005 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Herbert Rainalter

Gericht: Landesgericht Kufstein

Antrag auf Löschung eingelangt am 25.10.2005 · GZ 818 062 Fr 1918/05 b

26.06.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 818 905 Fr 1786/92 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Herbert Rainalter keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 26.06.1992 sind für die Herbert Rainalter 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen