KILICASLAN KEG

Gelöscht
FirmenwortlautKILICASLAN KEG
FirmenbuchnummerFN 237779a
Zuständiges GerichtLandesgericht Siegendorf
Eingetragen seit01.08.2003

Häufige Fragen zur KILICASLAN KEG

Ist die KILICASLAN KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die KILICASLAN KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 01.08.2003 unter FN 237779a am Landesgericht Siegendorf.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die KILICASLAN KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

24.03.2006 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: KILICASLAN KEG

Gericht: Landesgericht Siegendorf

Antrag auf Löschung eingelangt am 18.01.2006 · GZ 309 019 Fr 198/06 v

01.08.2003 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 30.07.2003 · GZ 239 001 Fr 6443/03 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur KILICASLAN KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 01.08.2003 sind für die KILICASLAN KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen