Unterlercher Josef

Gelöscht
FirmenwortlautUnterlercher Josef
FirmenbuchnummerFN 23540v
Zuständiges GerichtLandesgericht Fügen
Eingetragen seit25.06.1992

Häufige Fragen zur Unterlercher Josef

Ist die Unterlercher Josef von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Unterlercher Josef ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 25.06.1992 unter FN 23540v am Landesgericht Fügen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Unterlercher Josef sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

14.04.1995 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Unterlercher Josef

Gericht: Landesgericht Fügen

Antrag auf Löschung eingelangt am 12.04.1995 · GZ 818 019 Fr 1866/95 d

25.06.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 818 907 Fr 1165/92 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Unterlercher Josef keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 25.06.1992 sind für die Unterlercher Josef 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen