Auto Nagel KEG

Gelöscht
FirmenwortlautAuto Nagel KEG
FirmenbuchnummerFN 227318t
Zuständiges GerichtLandesgericht Kennelbach
Eingetragen seit05.12.2002

Häufige Fragen zur Auto Nagel KEG

Ist die Auto Nagel KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Auto Nagel KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 05.12.2002 unter FN 227318t am Landesgericht Kennelbach.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Auto Nagel KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

08.02.2007 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Auto Nagel KEG

Gericht: Landesgericht Kennelbach

Antrag auf Löschung eingelangt am 06.02.2007 · GZ 929 047 Fr 525/07 m

05.12.2002 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 30.09.2002 · GZ 929 015 Fr 3815/02 x

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Auto Nagel KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 05.12.2002 sind für die Auto Nagel KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen