Hinterkörner OEG

Gelöscht
FirmenwortlautHinterkörner OEG
FirmenbuchnummerFN 224855w
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit27.07.2002

Häufige Fragen zur Hinterkörner OEG

Ist die Hinterkörner OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Hinterkörner OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 27.07.2002 unter FN 224855w am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Hinterkörner OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

28.02.2006 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Hinterkörner OEG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 31.01.2006 · GZ 458 013 Fr 525/06 v

27.07.2002 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 25.07.2002 · GZ 458 013 Fr 3014/02 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Hinterkörner OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 27.07.2002 sind für die Hinterkörner OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen