TAFERL BAU GesmbH

Gelöscht
FirmenwortlautTAFERL BAU GesmbH
FirmenbuchnummerFN 224655a
Zuständiges GerichtLandesgericht Bocksdorf
Eingetragen seit25.07.2002

Häufige Fragen zur TAFERL BAU GesmbH

Ist die TAFERL BAU GesmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die TAFERL BAU GesmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 25.07.2002 unter FN 224655a am Landesgericht Bocksdorf.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die TAFERL BAU GesmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

23.08.2008 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: TAFERL BAU GesmbH

Gericht: Landesgericht Bocksdorf

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 309 044 Fr 627/08 a

25.07.2002 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 19.07.2002 · GZ 309 019 Fr 2701/02 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur TAFERL BAU GesmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 25.07.2002 sind für die TAFERL BAU GesmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen