Blumen Gasser OG

Gelöscht
FirmenwortlautBlumen Gasser OG
FirmenbuchnummerFN 223266h
Zuständiges GerichtLandesgericht Mank
Eingetragen seit13.06.2002

Häufige Fragen zur Blumen Gasser OG

Ist die Blumen Gasser OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Blumen Gasser OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 13.06.2002 unter FN 223266h am Landesgericht Mank.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Blumen Gasser OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

28.01.2025 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Blumen Gasser OG

Gericht: Landesgericht Mank

Antrag auf Löschung eingelangt am 27.01.2025 · GZ 199 028 Fr 298/25 a

13.06.2002 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 10.06.2002 · GZ 199 028 Fr 2849/02 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Blumen Gasser OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 13.06.2002 sind für die Blumen Gasser OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen