WILLINGER G.m.b.H.

Gelöscht
FirmenwortlautWILLINGER G.m.b.H.
FirmenbuchnummerFN 218551z
Zuständiges GerichtLandesgericht Hadres
Eingetragen seit29.01.2002

Häufige Fragen zur WILLINGER G.m.b.H.

Ist die WILLINGER G.m.b.H. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die WILLINGER G.m.b.H. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.01.2002 unter FN 218551z am Landesgericht Hadres.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die WILLINGER G.m.b.H. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

11.07.2008 · VNR 007
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: WILLINGER G.m.b.H.

Gericht: Landesgericht Hadres

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 119 033 Fr 1221/08 i

29.01.2002 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 24.01.2002 · GZ 119 028 Fr 537/02 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur WILLINGER G.m.b.H. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.01.2002 sind für die WILLINGER G.m.b.H. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen