Rögl & Wöckl OG

Gelöscht
FirmenwortlautRögl & Wöckl OG
FirmenbuchnummerFN 217441t
Zuständiges GerichtLandesgericht Altheim
Eingetragen seit28.12.2001

Häufige Fragen zur Rögl & Wöckl OG

Ist die Rögl & Wöckl OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Rögl & Wöckl OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 28.12.2001 unter FN 217441t am Landesgericht Altheim.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Rögl & Wöckl OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

21.01.2015 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Rögl & Wöckl OG

Gericht: Landesgericht Altheim

Antrag auf Löschung eingelangt am 20.01.2015 · GZ 469 016 Fr 133/15 a

28.12.2001 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 27.12.2001 · GZ 469 016 Fr 2949/01 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Rögl & Wöckl OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 28.12.2001 sind für die Rögl & Wöckl OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen