Erdinc Demir KEG

Gelöscht
FirmenwortlautErdinc Demir KEG
FirmenbuchnummerFN 216201v
Zuständiges GerichtLandesgericht Traiskirchen
Eingetragen seit11.12.2001

Häufige Fragen zur Erdinc Demir KEG

Ist die Erdinc Demir KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Erdinc Demir KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 11.12.2001 unter FN 216201v am Landesgericht Traiskirchen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Erdinc Demir KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

08.03.2011 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Erdinc Demir KEG

Gericht: Landesgericht Traiskirchen

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 239 001 Fr 2188/11 a

11.12.2001 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 26.11.2001 · GZ 239 001 Fr 9412/01 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Erdinc Demir KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 11.12.2001 sind für die Erdinc Demir KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen