Stockinger KEG

Gelöscht
FirmenwortlautStockinger KEG
FirmenbuchnummerFN 207719w
Zuständiges GerichtLandesgericht Hollabrunn
Eingetragen seit03.04.2001

Häufige Fragen zur Stockinger KEG

Ist die Stockinger KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Stockinger KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 03.04.2001 unter FN 207719w am Landesgericht Hollabrunn.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Stockinger KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.09.2002 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Stockinger KEG

Gericht: Landesgericht Hollabrunn

Antrag auf Löschung eingelangt am 13.09.2002 · GZ 119 033 Fr 656/02 a

03.04.2001 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 29.03.2001 · GZ 119 028 Fr 2327/01 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 18.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Stockinger KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 03.04.2001 sind für die Stockinger KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 18.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 18.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen