Edith Weiler OEG

Gelöscht
FirmenwortlautEdith Weiler OEG
FirmenbuchnummerFN 196052m
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit15.06.2000

Häufige Fragen zur Edith Weiler OEG

Ist die Edith Weiler OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Edith Weiler OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.06.2000 unter FN 196052m am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Edith Weiler OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

24.03.2006 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Edith Weiler OEG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 31.01.2006 · GZ 458 032 Fr 556/06 d

15.06.2000 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 06.06.2000 · GZ 458 034 Fr 2011/00 f

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Edith Weiler OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.06.2000 sind für die Edith Weiler OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen