Güthlein Reinhard

Gelöscht
FirmenwortlautGüthlein Reinhard
FirmenbuchnummerFN 194576t
Zuständiges GerichtLandesgericht Kitzbühel
Eingetragen seit29.04.2000

Häufige Fragen zur Güthlein Reinhard

Ist die Güthlein Reinhard von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Güthlein Reinhard ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.04.2000 unter FN 194576t am Landesgericht Kitzbühel.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Güthlein Reinhard sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

15.05.2018 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Güthlein Reinhard

Gericht: Landesgericht Kitzbühel

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 818 064 Fr 1029/18 z

29.04.2000 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 20.04.2000 · GZ 818 060 Fr 1771/00 b

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Güthlein Reinhard keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.04.2000 sind für die Güthlein Reinhard 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen