Ewald Wagner

Gelöscht
FirmenwortlautEwald Wagner
FirmenbuchnummerFN 19128f
Zuständiges GerichtLandesgericht Peilstein im Mühlviertel
Eingetragen seit19.05.1992

Häufige Fragen zur Ewald Wagner

Ist die Ewald Wagner von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Ewald Wagner ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.05.1992 unter FN 19128f am Landesgericht Peilstein im Mühlviertel.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Ewald Wagner sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

15.01.2005 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Ewald Wagner

Gericht: Landesgericht Peilstein im Mühlviertel

Antrag auf Löschung eingelangt am 13.01.2005 · GZ 458 032 Fr 206/05 f

19.05.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 458 901 Fr 53/92 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Ewald Wagner keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.05.1992 sind für die Ewald Wagner 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen