P&P-KASBAUER KEG

Gelöscht
FirmenwortlautP&P-KASBAUER KEG
FirmenbuchnummerFN 191084g
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit29.01.2000

Häufige Fragen zur P&P-KASBAUER KEG

Ist die P&P-KASBAUER KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die P&P-KASBAUER KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.01.2000 unter FN 191084g am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die P&P-KASBAUER KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

27.06.2003 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: P&P-KASBAUER KEG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.06.2003 · GZ 458 013 Fr 2346/03 w

29.01.2000 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 17.01.2000 · GZ 458 013 Fr 236/00 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur P&P-KASBAUER KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.01.2000 sind für die P&P-KASBAUER KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen