Pilz & Pilz OG

Gelöscht
FirmenwortlautPilz & Pilz OG
FirmenbuchnummerFN 191050g
Zuständiges GerichtLandesgericht Rottenmann
Eingetragen seit26.01.2000

Häufige Fragen zur Pilz & Pilz OG

Ist die Pilz & Pilz OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Pilz & Pilz OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 26.01.2000 unter FN 191050g am Landesgericht Rottenmann.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Pilz & Pilz OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

30.09.2025 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Pilz & Pilz OG

Gericht: Landesgericht Rottenmann

Antrag auf Löschung eingelangt am 26.09.2025 · GZ 609 024 Fr 3582/25 g

26.01.2000 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 17.01.2000 · GZ 609 024 Fr 168/00 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Pilz & Pilz OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 26.01.2000 sind für die Pilz & Pilz OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen