Müllner OEG

Gelöscht
FirmenwortlautMüllner OEG
FirmenbuchnummerFN 184526m
Zuständiges GerichtLandesgericht Unserfrau-Altweitra
Eingetragen seit30.07.1999

Häufige Fragen zur Müllner OEG

Ist die Müllner OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Müllner OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 30.07.1999 unter FN 184526m am Landesgericht Unserfrau-Altweitra.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Müllner OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

20.02.2003 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Müllner OEG

Gericht: Landesgericht Unserfrau-Altweitra

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.02.2003 · GZ 129 010 Fr 377/03 i

30.07.1999 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 14.07.1999 · GZ 129 010 Fr 1279/99 h

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Müllner OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 30.07.1999 sind für die Müllner OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen