LEEB BAU KEG

Gelöscht
FirmenwortlautLEEB BAU KEG
FirmenbuchnummerFN 184302h
Zuständiges GerichtLandesgericht Treffen am Ossiacher See
Eingetragen seit21.07.1999

Häufige Fragen zur LEEB BAU KEG

Ist die LEEB BAU KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die LEEB BAU KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 21.07.1999 unter FN 184302h am Landesgericht Treffen am Ossiacher See.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die LEEB BAU KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

06.03.2003 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: LEEB BAU KEG

Gericht: Landesgericht Treffen am Ossiacher See

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 729 005 Fr 1387/03 y

21.07.1999 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 07.07.1999 · GZ 729 005 Fr 4360/99 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur LEEB BAU KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 21.07.1999 sind für die LEEB BAU KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen