Haunschmidt KEG

Gelöscht
FirmenwortlautHaunschmidt KEG
FirmenbuchnummerFN 184117k
Zuständiges GerichtLandesgericht Pölstal
Eingetragen seit21.07.1999

Häufige Fragen zur Haunschmidt KEG

Ist die Haunschmidt KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Haunschmidt KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 21.07.1999 unter FN 184117k am Landesgericht Pölstal.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Haunschmidt KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

06.03.2021 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Haunschmidt KEG

Gericht: Landesgericht Pölstal

Antrag auf Löschung eingelangt am 05.03.2021 · GZ 609 024 Fr 914/21 y

21.07.1999 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 01.07.1999 · GZ 609 024 Fr 2131/99 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Haunschmidt KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 21.07.1999 sind für die Haunschmidt KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen