Kogler OEG

Gelöscht
FirmenwortlautKogler OEG
FirmenbuchnummerFN 178691g
Zuständiges GerichtLandesgericht Feldkirchen in Kärnten
Eingetragen seit26.01.1999

Häufige Fragen zur Kogler OEG

Ist die Kogler OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Kogler OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 26.01.1999 unter FN 178691g am Landesgericht Feldkirchen in Kärnten.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Kogler OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

02.08.2000 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Kogler OEG

Gericht: Landesgericht Feldkirchen in Kärnten

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.07.2000 · GZ 729 005 Fr 4514/00 w

26.01.1999 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 14.01.1999 · GZ 729 005 Fr 236/99 b

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Kogler OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 26.01.1999 sind für die Kogler OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen