Mayer & Sigl OEG

Gelöscht
FirmenwortlautMayer & Sigl OEG
FirmenbuchnummerFN 177847s
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit22.12.1998

Häufige Fragen zur Mayer & Sigl OEG

Ist die Mayer & Sigl OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Mayer & Sigl OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 22.12.1998 unter FN 177847s am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Mayer & Sigl OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

24.03.2004 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Mayer & Sigl OEG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 29.01.2004 · GZ 458 032 Fr 324/04 w

22.12.1998 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 16.12.1998 · GZ 458 013 Fr 9272/98 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Mayer & Sigl OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 22.12.1998 sind für die Mayer & Sigl OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen