KRB KROBOTH OEG

Gelöscht
FirmenwortlautKRB KROBOTH OEG
FirmenbuchnummerFN 176468m
Zuständiges GerichtLandesgericht Kukmirn
Eingetragen seit10.11.1998

Häufige Fragen zur KRB KROBOTH OEG

Ist die KRB KROBOTH OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die KRB KROBOTH OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 10.11.1998 unter FN 176468m am Landesgericht Kukmirn.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die KRB KROBOTH OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

23.02.2000 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: KRB KROBOTH OEG

Gericht: Landesgericht Kukmirn

Antrag auf Löschung eingelangt am 11.02.2000 · GZ 309 019 Fr 710/00 v

10.11.1998 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 09.11.1998 · GZ 309 019 Fr 3247/98 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur KRB KROBOTH OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 10.11.1998 sind für die KRB KROBOTH OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen