GÜNTHER JOISER

Gelöscht
FirmenwortlautGÜNTHER JOISER
FirmenbuchnummerFN 175987f
Zuständiges GerichtLandesgericht Eugendorf
Eingetragen seit28.10.1998

Häufige Fragen zur GÜNTHER JOISER

Ist die GÜNTHER JOISER von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die GÜNTHER JOISER ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 28.10.1998 unter FN 175987f am Landesgericht Eugendorf.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die GÜNTHER JOISER sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

24.09.2005 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: GÜNTHER JOISER

Gericht: Landesgericht Eugendorf

Antrag auf Löschung eingelangt am 06.09.2005 · GZ 569 024 Fr 5028/05 p

28.10.1998 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 14.10.1998 · GZ 569 024 Fr 10183/98 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur GÜNTHER JOISER keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 28.10.1998 sind für die GÜNTHER JOISER 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen