Erhart & Türk OHG

Gelöscht
FirmenwortlautErhart & Türk OHG
FirmenbuchnummerFN 175706t
Zuständiges GerichtLandesgericht Feldkirch
Eingetragen seit04.11.1998

Häufige Fragen zur Erhart & Türk OHG

Ist die Erhart & Türk OHG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Erhart & Türk OHG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 04.11.1998 unter FN 175706t am Landesgericht Feldkirch.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Erhart & Türk OHG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

08.04.2005 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Erhart & Türk OHG

Gericht: Landesgericht Feldkirch

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 929 015 Fr 1077/05 x

04.11.1998 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 13.10.1998 · GZ 929 015 Fr 3885/98 x

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Erhart & Türk OHG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 04.11.1998 sind für die Erhart & Türk OHG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen